Gutachten sind eine Entscheidungsgrundlage. Sie werden benötigt von Kfz-Versicherungen, Kfz-Finanzierern, von Kfz-Interessenten, die sich beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges absichern wollen und außerdem immer dann, wenn der aktuelle Wert eines Kfz von Bedeutung ist, z. B. im Erbfall.
Kfz-Gutachten unterscheiden sich nach den Anforderungen. Das Kfz-Gutachten über einen Unfallwagen zur Feststellung der Schadenshöhe weist einen deutlich größeren Umfang aus als das bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs.
In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Kfz-Gutachter oder Kfz-Sachverständiger nicht geschützt. Der Erwerb eines derartigen Titels erfolgt für gewöhnlich durch einen Vorbereitungskurs und eine nachfolgende Prüfung.
Träger solcher Fortbildungsmaßnahmen sind vor allem bekannte Prüfinstitutionen wie die TÜV und die DEKRA. Sie verlangen als Voraussetzung für die Zulassung zu Kurs und Prüfung entweder einen Meistertitel des Kfz-Handwerks oder ein entsprechendes Ingenieur-Examen.
Nur Gutachten, die vom vorgenannten Personenkreis erstellt wurden, werden von Versicherern und im Bereich der Rechtspflege anerkannt.
Gerne legt Ihnen der Kfz-Sachverständige Vincenzo Formisano seine Qualifikationsunterlagen vor.
Ein Kfz-Gutachten zu einem Unfallfahrzeug beschreibt den Zustand eines Kfz vor dem Unfall und nach dem Unfall.
Ein Kfz-Gutachter muss nicht grundsätzlich hinzugezogen werden. Weder Unfallverursacher noch Geschädigter sind dazu verpflichtet.Im Alltag versuchen die Verursacher eines Unfalls regelmäßig, die Abwicklung des Schadens in ihrem Sinne zu beeinflussen. Zwei Faktoren sind dafür bestimmend: einmal die oft berechtigte Furcht vor einer verkehrsstrafrechtlichen Verfolgung und den damit verbunden Punkten in "Flensburg" und zum anderen die Höherstufung in der Schadensklasse der Versicherung.
Geschädigte sollten die Feststellung, dass es sich nur um einen Bagatellschaden handelt, im Zweifelsfall stets dem Fachmann überlassen. Es empfiehlt sich unmittelbar nach dem Unfall sein Fahrzeug direkt bei der Werkstatt vorzuführen, es sei denn, es handelt sich wirklich nur um einen Kratzer oder eine kleine Delle.
Ein vernünftiger Unfallverursacher meldet in der Regel einen Schaden unverzüglich seiner Versicherung. Diese wird vom Geschädigten einen Kostenvoranschlag für die Behebung der Schäden beantragen. Bei geringeren Summen reicht das Angebot einer Kfz-Werkstatt, ab der Bagatellgrenze von 750 Euro wird die Versicherung des Unfallverursachers einen Kfz-Sachverständigen mit einem Unfallgutachten beauftragen.
Ist der Geschädigte mit dem Ergebnis des Gutachters der gegnerischen Versicherung nicht einverstanden, kann er seinerseits einen Gutachter beauftragen. Einem Geschädigten werden die Kosten für das Gegengutachten von der Versicherung des Schädiger ersetzt.
Bei Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Teil- oder Vollkaskoversicherung wird die Versicherung dem Fahrzeughalter ein Vorgehen zur Schadensbeseitigung anbieten, möglicherweise auf der Grundlage eines Gutachtens. Ist der Fahrzeugeigentümer mit diesen Vorschlägen nicht einverstanden, kann er auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen lassen und ein Sachverständigen-Verfahren einleiten.
Grundsätzlich richten sich die Kosten für ein Kfz-Gutachten nach der Schadenshöhe.
Unter gewissen Umständen können auch Stundensätze zweckmäßig sein und vereinbart werden.
Zur Berechnung dienen Tabellen der einschlägigen Verbände. Einige Fallstricke sollten aber bedacht werden.
Wird ein Privatwagen für Fahrten zur Arbeitsstelle genutzt, können Unfallkosten steuerlich geltend gemacht. Grundsätzlich gilt dies für alle Kosten, die nicht von einer Versicherung erstattet werden, auch für Gutachten.
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